Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AKRKWebs und ihren Kunden bezüglich der Erstellung von Webseiten, Webanwendungen, mobilen Apps sowie digitalen Automatisierungs- und KI-Lösungen.
2. Leistungen
AKRKWebs bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Erstellung von Webseiten
- Betrieb von KI-Telefonassistenten im Abonnement
- Digitale Automatisierungslösungen
- KI-gestützte Businesslösungen
- Technischer Support und Wartung
- Beratung im Bereich Digitalisierung
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde.
4. Preise und Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4a. Abonnements (KI-Telefonassistent und Automatisierung)
(1) Laufzeit und Kündigung
Der Kunde wählt bei Vertragsschluss eine Laufzeit: ohne Bindung, 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate. Die Höhe der einmaligen Einrichtungsgebühr richtet sich nach dieser Wahl; die maßgeblichen Beträge ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Ohne gewählte Bindung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
Wurde eine Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten gewählt, läuft der Vertrag nach deren Ablauf monatlich weiter und ist ab diesem Zeitpunkt mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Eine automatische Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit findet nicht statt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Einrichtungsgebühr und vorzeitige Beendigung
Die einmalige Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss fällig. Ihre Höhe ist von der gewählten Laufzeit abhängig: Bei längerer Bindung reduziert sie sich, bei einer Laufzeit von 24 Monaten entfällt sie.
Wird ein Vertrag mit gewählter Laufzeit vom Kunden vorzeitig beendet, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten und der ohne Bindung geltenden Einrichtungsgebühr anteilig für die nicht erfüllten Monate nachberechnet. Beispiel: Bei einer 24-Monats-Laufzeit mit 0 € Einrichtung und einer Beendigung nach 6 Monaten werden 18 von 24 Monaten, also drei Viertel der Einrichtungsgebühr ohne Bindung, nachberechnet.
Kündigen wir den Vertrag oder liegt ein wichtiger Grund auf Seiten des Kunden vor, entfällt diese Nachberechnung.
(3) Enthaltene Leistungen und Mehrverbrauch
Der Monatspreis umfasst das im jeweiligen Paket genannte Kontingent an Gesprächsminuten und Nachrichten. Eine Gesprächsminute ist eine angefangene Minute, in der der Telefonassistent aktiv mit einem Anrufer spricht. Nicht genutzte Kontingente verfallen zum Ende des Abrechnungsmonats und werden nicht erstattet. Verbrauch über das Kontingent hinaus wird zum jeweils auf der Angebotsseite genannten Minuten- bzw. Nachrichtenpreis abgerechnet.
(4) Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich nachschüssig. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(5) Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit
Wir stellen den Dienst mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die auf Störungen bei Telekommunikationsanbietern, Rechenzentren oder anderen Vorleistungsanbietern beruhen und von uns nicht zu vertreten sind. Für den Fall, dass der Assistent nicht erreichbar ist, wird bei der Einrichtung eine automatische Rufumleitung auf eine vom Kunden benannte Rufnummer eingerichtet. Diese Umleitung ist beim Telekommunikationsanbieter hinterlegt und funktioniert unabhängig von der Verfügbarkeit unseres Systems. Eingehende Anrufe erreichen den Kunden dadurch auch bei einem vollständigen Ausfall des Dienstes. Wir überwachen die Erreichbarkeit fortlaufend und informieren den Kunden unverzüglich in Textform, sobald uns eine Störung bekannt wird.
(6) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen können wir nach zweimaliger Mahnung und einer Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen die Zusatzfunktionen des Dienstes aussetzen, insbesondere Erinnerungen, Follow-ups und Berichte. Die Annahme und Weiterleitung eingehender Anrufe sowie die eingerichtete Rufumleitung bleiben davon unberührt und werden nicht abgeschaltet.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden können zu einer Anpassung von Fristen führen.
6. Abnahme
Nach Fertigstellung des Projekts hat der Kunde die erbrachte Leistung innerhalb von 7 Tagen zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
Für Abonnements nach § 4a gilt keine Abnahmefiktion. Stattdessen vereinbaren wir eine Testphase von 30 Tagen ab Inbetriebnahme, in der der Assistent parallel zum bestehenden Telefonbetrieb läuft und gemeinsam ausgewertet wird. Der Kunde kann das Abonnement innerhalb der Testphase ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Monatsende beenden.
7. Haftung
(1)
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2)
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3)
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5)
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Organisation seiner Notfallerreichbarkeit. Der Assistent ersetzt keine Notfallrufbereitschaft und keine tierärztliche oder medizinische Beurteilung.
8. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Projekten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

